Verhalten bei Bussgeldverfahren wegen Rotlicht als Radfahrer de (kopnij.in)
Wie sollte ich mich in einem Bußgeldverfahren verhalten, bei dem ich jetzt nach Erhalt des Schriebs Einspruch eingelegt habe?
Mir wird zur Last gelegt, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein und den Radweg nicht benutzt zu haben, der für meine Fahrtrichtung gekennzeichnet war.
Gerade das mit dem Rotlicht ärgert mich, weil ich sicher bin, bei grün rübergefahren zu sein. Ich habe keine Zeugen, weil sehr wenig los war und bestimmt auch keiner auf mich geachtet hat. Ich weiß auch nicht aus welcher Richtung die Polizei (im Auto) die Ampel gesehen hat.
Hier der Auszug aus dem Brief:
<pre style="background-color:#ffffff;">
<span style="color:#323232;">Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
</span><span style="color:#323232;">Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
</span><span style="color:#323232;">§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132a.3 BKat
</span><span style="color:#323232;">
</span><span style="color:#323232;">Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237),
</span><span style="color:#323232;">obwohl dieser für Ihre Fahrtrichtung gekennzeichnet war.
</span><span style="color:#323232;">§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 7.1 BKat
</span><span style="color:#323232;">
</span><span style="color:#323232;">Bemerkungen / Tatfolgen:
</span><span style="color:#323232;">Ca. 2 Sekunden, nachdem der Betroffene das Rotlicht missachtete,
</span><span style="color:#323232;">schaltete das Lichtzeichen um auf Grün.
</span>
Ich habe maximal einen Punkt in Flensburg, und ein Anwalt für Verkehrsrecht will 200€ für eine Anfangsberatung. Was steht auf dem Spiel? Lohnt sich der Ärger? Edit: details hinzugefügt